Der Führer eines Schiffes mit Maschinenantrieb bis 6 KW muss mindestens 14
Jahre alt sein. Das Mindestalter für den Erwerb eines Schiffsführerausweises
beträgt:
- 14 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie D
- 18 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie A
- 20 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie B, C und E