Zur Führung eines Schiffes ist ein Schiffsführerausweis erforderlich, wenn gemäss Schiffsausweis
- Die Antriebsleistung 6 KW übersteigt;         Bodensee 4,4 KW

Der Führer eines Schiffes mit Maschinenantrieb bis 6 KW muss mindestens 14 Jahre alt sein. Das Mindestalter für den Erwerb eines Schiffsführerausweises beträgt:
- 14 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie D
- 18 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie A
- 20 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie B, C und E